Countdown zum nächsten Flohmarkt: 28. Juni 2025

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Nächster Flohmarkt: 28. Juni 2025

Teilnahmebedingungen

für den Flohmarkt am 29.6.2024 in der Habsburgerstraße, 79104 Freiburg
Veranstalter ist die Interessengemeinschaft Habsburgerstraße e.V.

§ 1.
Bei diesem Markt ist eine Teilnahme nur für Privatpersonen erlaubt.

§ 2.
Zugelassen sind alle typischen Floh-, Trödel- und Antikwaren neueren und älteren Datums. Der Verkauf von lebenden Tieren, Pornografie, sowie Schriften mit nationalsozialistischen verherrlichendem Inhalt, ist verboten. Der Verkauf von Speisen, Getränken, Lebens- und Genussmitteln ist nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter auf dem Flohmarkt- und Festgelände gestattet. Jeder Verstoß führt zu sofortigem Platzverweis.

§ 3.
Der Aussteller hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz – nur auf den Blockbereich, für den er sich angemeldet hat. Der Aussteller ist verpflichtet, an seinem Stand für die Einhaltung jeglicher Verordnungen, Regeln und Gesetze zu sorgen.

§ 4.
Eine Reservierung ist nur gültig bei voller Bezahlung. Eine Reservierung kann jederzeit vom Veranstalter ohne Angabe von Gründen abgelehnt oder widerrufen werden.

§ 5.
Die Zahlungsbedingung ist Vorkasse nach erfolgreicher Reservierung. Die Vorkasse muss bis zum 07.6.2024 eingegangen sein. Nach Zahlungseingang auf unser Konto erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Erst diese gilt als rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Marktveranstalter IG Habsburgerstraße e.V. und der/dem Aussteller*in. 

Erfolgt kein Zahlungseingang zur getätigten Reservierung bis zum 07.6.2024 kann der Veranstalter über die bereits bestätigte Standfläche anderweitig verfügen.

Das kostenfreie Rücktrittsrecht gilt bis zum 07.6.2024. Bei Stornierungen ab dem 08.06.2024 verfällt die bezahlte Standgebühr ersatzlos. Am Veranstaltungstag werden eventuell noch verfügbare Standflächen zum Tageskassenpreis vergeben. Diese Standmiete muss bar an den Veranstalter/Ordner entrichtet werden.

§ 6.
Mit dem Entladen des Fahrzeuges / Aufbau des Standes darf nicht vor 8.15 Uhr und dem Verkauf nicht vor 9:00 Uhr begonnen werden. Dies ist zu Ihrer eigenen Sicherheit unbedingt einzuhalten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Platzverweis. Die bezahlte Standmiete verfällt, Schadenersatzansprüche bestehen für den Standbetreiber keine.

ACHTUNG: Die letzte Straßenbahn stadtauswärts fährt um 8.15 Uhr an der Okenstraße ab.

Zum Aufbau des Standes, darf mit dem PKW in der Zeit von 8.15 – 9:00 Uhr zum Stand gefahren werden. Nach Entladen des PKW ´s muss dieser umgehend entfernt werden. Erst nach Marktende 17.00 Uhr ist eine erneute Einfahrt mit dem PKW möglich. Dies ist zu Ihrer eigenen Sicherheit unbedingt einzuhalten.

Mit dem Abbau der Stände darf frühestens 30 min. vor Ende der Marktzeit (17.00 Uhr) begonnen werden. Der Abbau der Stände und die Standplatzreinigung muss spätestens um 18.00 Uhr am Tag der Veranstaltung abgeschlossen sein. Die Straße wird danach wieder für den Verkehr freigegeben!

§ 7.
Von jedem Standbetreiber ist ein „Müllpfand“ in Höhe von 20,00 € am Veranstaltungstag, morgens, an den zuständigen Ordner zu entrichten. Dieses wird zurückerstattet, sobald der Standplatz nach Marktende sauber übergeben wurde.

§ 8.
Der Aussteller darf die gemietete Standfläche nicht an Dritte weitervermieten.

§ 9.
Der Veranstalter behält sich vor, den Flohmarkt bis drei Wochen zuvor nach eigenem Ermessen abzusagen. In diesem Fall erstattet der Veranstalter die bereits bezahlten Standgebühren.

Sollte aufgrund höherer Gewalt (Unwetter, Sturm, behördliche Anordnung etc.) der Flohmarkt ausfallen, so besteht gegenüber dem Veranstalter kein Anspruch auf die Rückerstattung der Standgebühr. Darüberhinausgehende Ansprüche gegen den Veranstalter – wie z.B. Verdienstausfall oder die Erstattung weiterer entstandener Kosten – können nicht geltend gemacht werden.

§ 10.
Die Geh- und Fluchtwege dürfen nicht verbaut und zugestellt werden. Die Anlieferungsfahrzeuge sind zügig zu be- und entladen, und danach auf die ausgewiesenen Parkplätze zu parken. Die Geschäftszugänge sind mit genügend Platz freizuhalten. Markierte Platzreservierungen der IG Habsburgerstraße dürfen nicht entfernt werden. Den Aufforderungen der Ordner ist Folge zu leisten. Im Zweifelsfall ist dies mit dem Veranstalter zu klären, da er das alleinige Platzrecht hat, mit Ausnahme bereits bestehender Sondernutzungsrechte.

§ 11.
Der Veranstalter übt am Veranstaltungstag auf dem Veranstaltungsgelände während der Dauer seiner genehmigten Veranstaltung, d.h. auch vor und nach der Marktzeit oder Veranstaltungsdauer das Haus- und Platzrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist Folge zu leisten. Bei Nichtfolgeleistung der Anweisungen des Veranstalters oder seiner Beauftragten durch den Aussteller, kann der Veranstalter oder seine Beauftragten den Stand des Ausstellers mit sofortiger Wirkung schließen lassen. Ein Anspruch auf Rückvergütung oder Schadensersatz für den Aussteller entsteht nicht.

§ 12.
Der Veranstalter übt auf dem Veranstaltungsgelände das Vermieterpfandrecht aus. Wird das erhobene Standgeld + Müllpfand vom Aussteller nicht spätestens nach Bezug des Standplatzes entrichtet, so kann der Veranstalter Teile oder den gesamten Warenbestand des Ausstellers sowie dessen Ausrüstung wie z.B. Marktschirm, Verkaufsstand, Verkaufsanhänger usw. als Pfand einziehen und bei Nichteinlösung durch den Aussteller auf dem gesetzlich vorgeschriebenem Wege zur Wahrung seiner Interessen veräußern oder in sein Eigentum übernehmen.

§ 13.
Für alle Schäden, die dem Veranstalter oder Dritten durch den Aussteller oder seinen Beauftragten entstehen, haftet der Aussteller in voller Höhe und ist dem Veranstalter gegenüber zu vollem Schadensersatz verpflichtet. Der oder die Betreiber des jeweiligen Verkaufsstandes haften als Gesamtschuldner.

§ 14.
Mit der Reservierung über das Online-Formular, Bezahlung der Standgebühr, oder dem Bezug einer Standfläche auf der Veranstaltung des Veranstalters, erkennt der Aussteller die Teilnahmebedingungen in vollem Umfang an und verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung derselben. Bei Verstößen, gegen eine oder mehrere der Teilnahmebedingungen durch den Aussteller, ist der Aussteller gegenüber dem Veranstalter zu vollem Schadenersatz bzw. zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet.

§ 15.
Platzreservierungen werden ausschließlich vom Veranstaltungspersonal vorgenommen. Selbständige Reservierungen (auch das „Platz freihalten“ z.B. durch das Abstellen eines PKW ´s am Vortag oder „Überweisungen ohne vorherige Anmeldung“) haben keine Gültigkeit !

§ 16.
Nicht verkaufte Waren sind restlos wieder mitzunehmen! Verstöße gegen Umweltschutzbestimmungen oder gegen die städtische Abfallentsorgungssatzung werden unnachsichtig angezeigt. Müllablagerung und zurück lassen von Waren ist strafbar !

§ 17.
MwSt. wird von uns nicht ausgewiesen. Alle Preise sind Endpreise.

§ 18.
Mit jeder Teilnahme am Markt werden unsere Geschäftsbedingungen von jedem Aussteller und Besucher anerkannt.

§ 19.
Sollte eine der Bestimmungen gegen geltendes Recht verstoßen, findet die gesetzliche Vorschrift Anwendung, die dem Sinn dieser Bestimmung am nächsten ist. Etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.

§ 20.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Freiburg,

Veranstalter ist die
Interessengemeinschaft Habsburgerstraße e.V.
Habsburgerstraße 121
79104 Freiburg
vertreten durch Andreas Wölfle, Stefan Lamb und Ufuk Filiz